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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hob by Horse GmbH
Stand: 22.05.2026 – Version 2.0

§1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Hob by Horse GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Vertrag beschriebenen Dienstleistungen.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den individuellen Vereinbarungen der Parteien.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers, schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder beiderseitig dokumentierte Einigung in Textform.

(3) Der Beginn der Leistungserbringung gilt nur dann als Vertragsschluss, wenn der Auftraggeber zuvor Aufträge erteilt oder Aufgaben in Textform freigegeben hat, einschließlich E-Mail, Jira-Ticket oder vergleichbarer Projektmanagement-Tools. Eine ausdrückliche AGB-Zustimmung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber die Leistungserbringung veranlasst hat.

(4) Vertragsänderungen bedürfen der Textform, einschließlich des Verzichts auf dieses Erfordernis.

§4 Kommunikation und Zustellung

(1) Schriftliche Erklärungen können per E-Mail, Brief oder vereinbarten Projektmanagement-Tools übermittelt werden.

(2) E-Mails gelten als zugegangen, sobald sie auf dem Mailserver des Empfängers eingegangen sind, unabhängig vom tatsächlichen Abruf.

(3) Jede Partei ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich in Textform über Änderungen von Kontaktdaten oder Kommunikationskanälen zu informieren. Bis zur Benachrichtigung bleibt die zuletzt bekannte Adresse maßgeblich.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner; Änderungen oder Nichtverfügbarkeit sind unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(4) Freigaben per E-Mail, Jira-Ticket oder vergleichbaren Projektmanagement-Tools sind verbindlich. Nicht autorisierte Freigaben gehen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, die Agentur kannte oder hätte die fehlende Befugnis kennen müssen.

§6 Dienstleistungen und Leistungsänderungen

(1) Die Agentur erbringt Leistungen nach aktuellem Stand der Technik und nach den Standards eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(3) Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

(4) Die Agentur darf KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, sofern keine vertraulichen Daten unzulässig verarbeitet werden.

(5) Die Agentur schuldet keinen garantierten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg.

§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig.

(3) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(4) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlags- und Teilrechnungen zu stellen.

(5) Monatliche Zwischenrechnungen werden erstellt.

(6) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich entstandenem Aufwand.

§8 Präsentation und Konzeptentwicklung

(1) Konzeptionelle und gestalterische Vorschläge sowie Präsentationen werden – sofern nicht vertraglich anders vereinbart – gesondert als Präsentationshonorar in Rechnung gestellt.

(2) Jede Nutzung – auch teilweise – von Materialien und Ergebnissen aus Agenturpräsentationen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung, unabhängig von einem urheberrechtlichen Schutz.

(3) Die Zahlung des Präsentationshonorars begründet kein Nutzungsrecht.

§9 Reisekosten und Auslagen

(1) Reisekosten und projektbezogene Auslagen (Übernachtungen, Verpflegungspauschalen) werden – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(2) PKW-Fahrten werden mit 0,35 € pro Kilometer abgerechnet; Bahnreisen in der 2. Klasse.

(3) Reisen ab 50 km einfacher Strecke oder mit erforderlicher Übernachtung werden vorab abgestimmt.

§10 Wettbewerbsverbot

(1) Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Interessenkonflikte mit anderen Kunden zu informieren.

(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Agentur ein Wettbewerbsverbot für bestimmte Produkt- oder Dienstleistungsbereiche vereinbaren – unter Schriftformerfordernis und gesonderter Vergütung.

(3) Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot verpflichtet auch den Auftraggeber, für die definierten Leistungen während der Vertragslaufzeit keine anderen Anbieter zu beauftragen.

§11 Termine und Fristen

(1) Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen durch höhere Gewalt oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§12 Drittanbieterleistungen

(1) Drittanbieterleistungen werden im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragt, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Verfügbarkeit, Kompatibilität oder dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Leistungen, Plugins, APIs oder externen Diensten.

(3) Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter.

(4) Die Agentur haftet nicht für Änderungen oder Ausfälle von Drittanbieter-Diensten.

§13 Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Ergebnissen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte.

(3) Der Nutzungsumfang ergibt sich aus Angebot oder Kostenvoranschlag.

(4) Die Herausgabe von Quellcode, offenen Dateien, Entwicklungsumgebungen oder Rohdaten bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

§14 Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber und Projektergebnisse zur Eigenwerbung und als Referenz zu nutzen – Website, Präsentationen, Angebote, Werbematerialien – sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.

§15 Digitale Dienste und Plattformen

(1) Die Agentur schuldet die sorgfältige Durchführung vereinbarter Tätigkeiten, keine garantierten Umsätze, Rankings oder Reichweiten.

(2) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen von Suchalgorithmen oder Plattformrichtlinien.

(3) Plattformentscheidungen, Sperrungen oder Reichweitenbeschränkungen kann die Agentur nicht beeinflussen.

§16 Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Auftraggeber bleibt unabhängig von Agenturmaßnahmen selbst zur Datensicherung verpflichtet.

(5) Die Agentur schuldet keine vollständigen IT-Sicherheitsaudits oder Penetrationstests, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(6) Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit.

§17 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Agentur.

(2) Soweit erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, auch über die Vertragsbeendigung hinaus.

§18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

(2) Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(3) Einwände gegen einzelne Rechnungspositionen berechtigen nicht dazu, die gesamte Rechnung oder unbestrittene Beträge zurückzuhalten; Beanstandungen sind unverzüglich in Textform mitzuteilen, unbestrittene Beträge sind fristgemäß zu zahlen.

(4) Leistungen im Rahmen des vereinbarten Budgets oder Leistungsumfangs gelten als ordnungsgemäß erbracht, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung konkrete schriftliche Einwände erhebt.

§19 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.

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