AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Hob by Horse GmbH

Stand: 22.05.2026 – Version 2.0

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der Hob by Horse GmbH (nachfolgend „Agentur“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern die Agentur ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Vertrag beschriebenen Dienstleistungen der Agentur.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen individuellen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

3. Vertragsschluss

(1) Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers, schriftliche Bestätigung eines Angebots durch die Agentur oder beiderseitig dokumentierte Einigung in Textform.

(3) Der Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur gilt nur dann als Vertragsschluss, wenn der Auftraggeber zuvor einen Auftrag erteilt oder Aufgaben freigegeben hat. Dies kann in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail, Jira-Ticket oder vergleichbarem Projektmanagement-Tool. Eine ausdrückliche Zustimmung zu diesen AGB ist nicht erforderlich, sofern der Auftraggeber die Leistungserbringung durch die Agentur veranlasst hat.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

4. Kommunikation und Zustellung

(1) Schriftliche Erklärungen im Sinne dieser AGB können per E-Mail, Brief oder über vereinbarte Projektmanagement-Tools (z. B. Jira) übermittelt werden.

(2) E-Mails gelten als zugegangen, sobald sie auf dem Mailserver des Empfängers eingegangen sind, unabhängig davon, ob sie tatsächlich abgerufen wurden.

(3) Jede Partei ist verpflichtet, Änderungen ihrer Kontaktdaten oder Kommunkanäle der anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bis zur Mitteilung gilt die zuletzt bekannte Adresse als maßgeblich.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

(3) Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Wechsel oder dauerhafte Nichterreichbarkeit sind der Agentur unverzüglich in Textform mitzuteilen.

(4) Freigaben können per E-Mail, Jira-Ticket oder vergleichbarem Projektmanagement-Tool erteilt werden und gelten als verbindlich. Freigaben durch unbefugte Personen gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Agentur die fehlende Befugnis nicht kannte und auch nicht kennen musste.

6. Dienstleistungen und Leistungsänderungen

(1) Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen nach dem aktuellen Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer einzusetzen.

(4) Die Agentur ist berechtigt, KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der Leistungserbringung einzusetzen, sofern hierdurch keine vertraulichen Daten unzulässig verarbeitet werden.

(5) Die Agentur schuldet keinen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

(3) Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

(4) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlags- und Teilrechnungen zu stellen.

(5) Es werden monatliche Zwischenrechnungen erstellt.

(6) Es wird nach tatsächlich angefallenem Aufwand abgerechnet.

8. Präsentation und Konzeptentwicklung

(1) Die Entwicklung von konzeptionellen und gestalterischen Vorschlägen sowie deren Präsentation erfolgt, sofern vertraglich nicht anders vereinbart, gegen gesonderte Berechnung eines Präsentationshonorars.

(2) Jede, auch teilweise Nutzung der von der Agentur im Rahmen einer Präsentation übermittelten Unterlagen und Leistungsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind.

(3) Die Zahlung eines Präsentationshonorars begründet kein Nutzungsrecht an den übermittelten Unterlagen und Leistungsergebnissen.

9. Reisekosten und Auslagen

(1) Reisekosten sowie sonstige projektbezogene Auslagen (z. B. Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwand) werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Für Fahrten mit dem Pkw gilt ein Kilometersatz von 0,35 € pro gefahrenem Kilometer. Bahnreisen werden in der 2. Klasse abgerechnet.

(3) Reisen, die einen einfachen Fahrtweg von mehr als 50 km oder eine Abwesenheit von mehr als einem Tag erfordern, werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

10. Wettbewerbsverbot

(1) Die Agentur verpflichtet sich, den Auftraggeber über potenzielle Interessenkonflikte mit anderen Auftraggebern zu informieren.

(2) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann die Agentur für bestimmte Produkt- und Leistungsbereiche ein Wettbewerbsverbot vereinbaren. Ein solches bedarf der Schriftform und einer gesonderten Vergütungsvereinbarung.

(3) Ein vereinbartes Wettbewerbsverbot verpflichtet den Auftraggeber im Gegenzug, während der Laufzeit des Vertrages keine anderen Dienstleister mit denselben im Vertrag definierten Leistungsbereichen zu beauftragen.

11. Termine und Fristen

(1) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

12. Drittanbieterleistungen

(1) Soweit Leistungen Dritter Bestandteil des Projektes sind, erfolgt deren Beauftragung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Für die Verfügbarkeit, Kompatibilität oder dauerhafte Funktionsfähigkeit von Drittanbieter-Leistungen, Plugins, APIs, Schnittstellen oder externen Diensten übernimmt die Agentur keine Verantwortung.

(3) Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Anbieter.

(4) Für Änderungen oder Ausfälle von Drittanbieter-Diensten wie Zahlungsanbietern, Hosting-Providern, Suchmaschinen oder Social-Media-Plattformen übernimmt die Agentur keine Haftung.

13. Nutzungsrechte

(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen der Dienstleistung erstellten Ergebnissen.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrechte.

(3) Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus Angebot oder Kostenvoranschlag.

(4) Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcodes, offenen Dateien, Entwicklungsumgebungen oder Rohdaten besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

14. Referenznutzung

Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die im Rahmen des Projekts erbrachten Dienstleistungen, Projektergebnisse und veröffentlichten Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung und als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten und sonstigen Werbemitteln der Agentur, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

15. Digitale Dienste und Plattformen

(1) Die Agentur schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten, insbesondere keine garantierten Umsätze, Rankings oder Reichweiten.

(2) Für Änderungen von Suchmaschinenalgorithmen oder Plattformrichtlinien übernimmt die Agentur keine Haftung.

(3) Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Sperrungen oder Reichweitenbeschränkungen durch Plattformanbieter.

16. Haftung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Der Auftraggeber bleibt unabhängig von etwaigen Sicherungsmaßnahmen zur eigenen Datensicherung verpflichtet.

(5) Die Agentur schuldet keine vollständige IT-Sicherheitsprüfung oder Penetrationstests, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

17. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Agentur.

(2) Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

(3) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

18. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufrechnen.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis und die zugrunde liegende Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(3) Einwendungen gegen einzelne Rechnungspositionen berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Rechnung oder unbestrittene Teilbeträge zurückzuhalten. Beanstandungen sind der Agentur unverzüglich in Textform mitzuteilen; der unbestrittene Teil der Rechnung ist fristgerecht zu begleichen.

(4) Leistungen, die innerhalb des vereinbarten Budgets oder Leistungsumfangs erbracht wurden, gelten als vertragsgemäß erbracht, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung konkrete Beanstandungen in Textform mitteilt.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Osnabrück, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.

 

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